Prepaid-Tarife für den Mobilfunk haben keine Mindestvertragslaufzeit. Das bedeutet, dass nicht nur Kunden, sondern auch Anbieter das Vertragsverhältnis jederzeit kündigen können. Das berichtet „Teltarif.de“. Kündigt ein Anbieter einseitig den Anschluss, muss er das Restguthaben der Kunden allerdings auszahlen. Meist können diese Ansprüche über die Kundenhotline oder den E-Mail-Kundendienst eingefordert werden. Nicht erstattungsfähig sind Aktions- oder Bonusguthaben. dpa