Es gibt sechs Steuerklassen: I und II für Nichtverheiratete, für Ehepaare die Kombinationen III und V; IV und IV; IV+Faktor und IV+Faktor. Die höchste Klasse VI gilt für lohnsteuerpflichtige Nebenjobs. Ihre derzeitige Steuerklasse können Arbeitnehmer entweder beim Finanzamt abfragen oder unter „Mein Elster“ im Elsterportal (elster.de) nachsehen. Heirat, Jobverlust, Ruhestand – oft lohnt der Wechsel der Steuerklasse. Darauf weist die Zeitschrift „Finanztest“ in ihrer aktuellen Ausgabe hin – und beantwortet sechs wichtige Fragen zum Thema.
-Wir wollen heiraten. Müssen wir unsere Steuerklassen ändern?
Nach der Hochzeit sind Sie beide automatisch in der Steuerklasse IV. Danach können Sie ganz nach Wunsch die Klassen III/V oder IV+Faktor/IV+Faktor kombinieren. Die Höhe der Lohnsteuer in Steuerklasse IV entspricht der in Klasse I. Verdienen Sie beide gleich viel, ist meist die IV/IV optimal. Ist Ihr Einkommen jedoch unterschiedlich hoch, sollten Sie mit einem Steuerrechner vergleichen, ob die III/V oder IV+Faktor/IV+Faktor günstiger für Sie ist.
Tipp: Mit der IV/IV sind Sie nicht zur Steuererklärung verpflichtet, wenn Sie weder Lohnersatz noch Krankengeld erhielten. Machen Sie trotzdem eine. Dann können Sie noch Steuerabzüge (etwa durch Kosten für haushaltsnahe Dienste) geltend machen. Nur so erhalten Sie zu viel gezahlte Steuer zurück.
-Wann sollten wir als Ehepaar zu den Klassen III und V wechseln?
Sie sollten wechseln, wenn ein Partner allein rund 60 Prozent des Familienbruttos erzielt. Der Hauptverdiener nimmt dann die III und hat mehr Netto, weil er viel weniger Lohnsteuer als in der IV zahlt. Der andere Partner mit weniger Einkommen muss dann die V nehmen und hat relativ hohe Abzüge.
Mit der III/V können Sie sich ein hohes monatliches Familieneinkommen sichern, weil beim Ehepartner mit Steuerklasse III Freibeträge wie der Grundfreibetrag von derzeit 9000 Euro angerechnet werden, die eigentlich dem Ehepartner mit der V zustehen.
Achtung: Mit der III/V müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Häufig kommt es zur Steuernachforderung. Beträgt sie mehr als 400 Euro, kann das Finanzamt für das kommende Jahr Vorauszahlungen verlangen.
Tipp: Noch mehr Netto kann man in Klasse III rausholen, wenn man Freibeträge anrechnen lässt, die dem Partner zustehen – wie ein Schwerbehindertenpauschbetrag.
-Wann lohnt sich für uns als Ehepaar Klasse IV+Faktor für beide?
Das ist für Sie perfekt, wenn Sie Steuernachforderungen vermeiden wollen. Bei IV+Faktor ermittelt das Finanzamt einen Rechenfaktor anhand Ihres konkreten Bruttoeinkommens, um die Lohnsteuer fast genau zu berechnen.
Tipp: Untauglich ist diese passgenaue Rechnung, wenn sich Ihr Einkommen verändert. Gehaltserhöhungen, Bonuszahlungen und Prämien sorgen dafür, dass der Faktor nicht mehr passt und das Amt nach der Steuererklärung mehr Steuern verlangt.
-Muss mein Ehemann einem Steuerklassenwechsel zustimmen?
Nicht in jedem Fall. Seit 2018 können Sie von Klasse III oder V in die Steuerklasse IV wechseln – auch ohne dass Ihr Mann zustimmt. Er kommt dann auch in IV. Früher ging das nur bei gemeinsamem Antrag.
Tipp: Wollen Sie von der IV in die Steuerklasse III oder V wechseln, müssen Sie das nach wie vor als Ehepaar gemeinsam beantragen.
-Was muss ich als Ehefrau tun, um mehr Elterngeld zu bekommen?
Sie müssen rechtzeitig vor der Geburt des Kindes die Steuerklasse III haben. Denn für die Höhe des Elterngeldes ist – wie bei anderem Lohnersatzgeld – das vorherige Nettogehalt maßgeblich. Das ist in der III am höchsten, weil die Lohnsteuer am geringsten ist. Zwar muss dann Ihr Mann die V nehmen und höhere Lohnsteuerabzüge in Kauf nehmen. Aber die zu viel gezahlte Lohnsteuer erhalten Sie nach der Steuererklärung zurück. Damit die Behörde den Wechsel der Steuerklasse akzeptiert, müssen Fristen eingehalten werden:
Elterngeld: Sie müssen schnell sein. Sobald Sie schwanger sind, sollten Sie in der neuen Steuerklasse III sein – spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes, sonst rechnet die Elterngeldkasse mit der alten.
Mutterschutzgeld: Die günstigere Steuerklasse für höhere Leistungen sollte spätestens drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes gelten. Eine Garantie auf mehr Geld gibt es nicht. Der Chef muss den Wechsel nur akzeptieren, wenn er steuerlich sinnvoll ist. Ein Wechsel zur IV+Faktor geht aber immer.
Arbeitslosengeld: Schon im Januar des Jahres, in dem die Arbeitslosigkeit beginnt, muss die günstigere Klasse gelten. Später akzeptiert die Arbeitsagentur nur steuerlich sinnvolle Wechsel, etwa zu Klasse IV+Faktor oder in Klasse III für den Besserverdienenden.
Kurzarbeitergeld: Als Kurzarbeiter kann man vor und während der Kurzarbeit wechseln.
Krankengeld: Die neue Steuerklasse muss spätestens einen Monat vor dem absehbaren Beginn der Arbeitsunfähigkeit gelten.
Tipp: Ist Ihnen das Netto des Hauptverdieners mit der V zu knapp zum Leben, sollten Sie beide die IV nehmen. Haben Sie die Frist verpasst, ist ein Wechsel zu IV+Faktor immer möglich.
-Wann bekommen Nichtverheiratete die Lohnsteuerklasse II?
Ohne Trauschein sind Sie in der I. Leben Sie allein mit Ihrem Kind in einem Haushalt, können Sie in die II wechseln, wenn das Kind bei Ihnen gemeldet ist und Ihnen Kindergeld zusteht. Das beantragen Sie mit dem Formular „Versicherungserklärung zum Entlastungsbetrag“. Mit der II haben Sie gleich mehr Netto, weil 1908 Euro Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr berücksichtigt werden. Für jedes weitere Kind sind es 240 Euro mehr.