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Brauchen wir ein Testament?

von Redaktion

Zunächst unterstelle ich, dass Sie keinen Ehevertrag haben und damit im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Nach dem Ableben Ihres Ehegatten würden Sie – wenn kein Testament oder Erbvertrag erstellt worden ist – den Nachlass Ihres Ehegatten zur Hälfte erben, die Kinder würden die zweite Hälfte erben. Sie würden mit den Kindern eine Erbengemeinschaft bilden mit entsprechend nachteiligen Folgen. Um zu erreichen, dass Sie Alleinerbin nach Ihrem Ehegatten sind, müsste Ihr Ehegatte ein Testament errichten und Sie als Alleinerbin einsetzen. Allerdings hätten dann die Kinder Pflichtteilsansprüche. Pflichtteilsansprüche sind Geldansprüche und entsprechen dem halben gesetzlichen Erbanteil. Zu berücksichtigen sind auch die möglichen negativen erbschaftsteuerlichen Folgen für die Kinder, wenn Sie als Alleinerbin eingesetzt werden.

Falls Sie sich ins Grundbuch eintragen lassen, würde nur das halbe Haus Ihres Ehegatten in seinen Nachlass fallen. Der Pflichtteil Ihrer Kinder könnte dadurch gemindert werden. Zu prüfen wären dann aber auch noch eventuelle Pflichtteilsergänzungsansprüche Ihrer Kinder.

Eine Schenkung könnte für Ihre Kinder unter Umständen steuerlich von Vorteil sein. Falls Ihr Ehegatte das Haus an die Kinder verschenkt, sollte auf jeden Fall gewährleistet werden, dass Sie und Ihr Ehegatte bis zu Ihrem jeweiligen Ableben das Haus kostenlos bewohnen oder auch evtl. vermieten können, durch Vorbehalt eines Nießbrauchrechts.

Um die Vor- und Nachteile einer lebzeitigen Übertragung der Immobilie oder Vererbung der Immobilie in Ihrem konkreten Fall abwägen zu können, ist eine umfangreiche Beratung unabdingbar, im Rahmen derer nicht nur zivilrechtliche, sondern auch steuerrechtliche und sozialrechtliche Aspekte zu berücksichtigen und abzuwägen sind.

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