Leser Fragen – Experten AntworTEn
Bäume im Gemeinschaftseigentum
Sofern keine reale Teilung der Grundstücke, aber eine Teilungserklärung vorliegt, handelt es sich bei diesen neuen Reihenhäusern rechtlich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft (sogenannte Mehrhausanlage), die nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu beurteilen ist. Da die in Frage stehende Birke