Unterhaltszahlungen können unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerlast mindern. Anerkannt werden die Ausgaben als außergewöhnliche Belastung bis zur Höhe des steuerfreien Existenzminimums, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Das steuerfreie Existenzminimum liegt in diesem Jah
Dieser Artikel (ID: 792600) ist am 14.08.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).