recht

Wer ein Pferd auf einer öffentlichen Auktion kauft, kann es später nicht einfach zurückgeben. Denn juristisch gesehen zählt ein Tier nach Ablauf einer bestimmten Frist als gebrauchter Gegenstand. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) entschieden (Az.: 12 U 87/17). Im verhandelt

Dienstag, 7. April 2026

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