Schulden will niemand erben. Ist unklar, ob der Verstorbene wohlhabend oder verschuldet war, sollten sich Erben zunächst einen Überblick verschaffen. In der Wohnung des Erblassers können Erben dazu Anhaltspunkte finden. Wenn sie keinen Schlüssel haben, dürfen sie einen Schlüsseldienst beauftragen –
Dieser Artikel (ID: 807897) ist am 23.08.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).