Chefs, die ihren Mitarbeitern neben dem regulären Gehalt Gutscheine lohnsteuerfrei aushändigen, sollten auf die Formalien achten. „So sollten die Mitarbeiter mehrere Gutscheine nicht im Voraus erhalten, denn dies kann gegebenenfalls unnötig Lohnsteuer auslösen“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler mit Blick auf ein Urteil des Sächsischen Finanzgerichts zu Tankgutscheinen. In dem verhandelten Fall hatte der Betriebsinhaber seinen Mitarbeitern einmal im Jahr acht Benzingutscheine zu je 44 Euro überreicht. Bei Übergabe wies er die Mitarbeiter darauf hin, nur einen Tankgutschein pro Monat einzulösen. Arbeitnehmer dürfen im Monat Sachzuwendungen in Höhe von 44 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei bekommen. Da die Gutscheine jedoch auf einen Schlag ausgegeben wurden und damit die monatliche Freigrenze überschritten wurde, verlangte das Finanzamt Lohnsteuern.