erbschaft

Wenn Schulden der Nachlass sind

von Redaktion

Schulden will niemand erben. Ist unklar, ob der Verstorbene wohlhabend oder verschuldet war, sollten sich Erben zunächst einen Überblick verschaffen. In der Wohnung des Erblassers können Erben dazu Anhaltspunkte finden. Wenn sie keinen Schlüssel haben, dürfen sie einen Schlüsseldienst beauftragen – das Schreiben des Nachlassgerichtes legitimiert sie dazu, informiert das Deutsche Forum für Erbrecht. Stellt sich dann etwa durch Kontoauszüge heraus, dass der Verstorbene nur Schulden hinterlässt, können Angehörige das Erbe ausschlagen. Die Frist dafür beträgt sechs Wochen. Es sei denn, der Erbe befand sich bei der Testamentsbekanntgabe im Ausland. Dann hat er bis zu sechs Monate Zeit, das Erbe auszuschlagen. Besteht Unklarheit, kann der Erbe die Erbschaft annehmen und später per Nachlassinsolvenz die Haftung auf den übernommenen Nachlass beschränken.

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