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Muss man einen Erben benennen?

von Redaktion

Sie müssen in einem Testament keinen Erben benennen, sondern können sich damit begnügen, Vermächtnisse auszusetzen und einen Testamentsvollstrecker zu ernennen. Allerdings gibt es nach deutschem Recht keinen erbenlosen Nachlass. Wenn Sie bewusst keinen Erben benennen, dann sucht das Gericht im Kreis der Verwandtschaft nach den gesetzlichen Erben. Dies können auch weit entfernte Verwandte sein, die Sie nicht einmal kennen. Dies würde die Abwicklung des Erbfalls nur unnötig komplizieren, daher empfiehlt es sich, dass Sie einen der Vermächtnisnehmer zum Erben benennen und das Problem ist erledigt. Auf einem anderen Blatt steht, ob im Erbfall ein Erbschein benötigt wird oder ob das Testamentsvollstreckerzeugnis für die Abwicklung genügt. Dies hängt vom Nachlass ab. Wenn Immobilien vorhanden sind, wird meist auch ein Erbschein benötigt.

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