Leser Fragen – Experten AntworTEn
Gebühren wegen Dauerauftrag?
Es ist inzwischen gesetzlich geregelt, dass ein Eigentümer verpflichtet werden kann, sein Wohngeld durch Einzugsermächtigung zu begleichen, was sich ausdrücklich aus § 21 Absatz 7 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) ergibt. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass eine solche Regelung in der Gemeinschaft