Leser Fragen – Experten AntworTEn

Gebühren wegen Dauerauftrag?

Es ist inzwischen gesetzlich geregelt, dass ein Eigentümer verpflichtet werden kann, sein Wohngeld durch Einzugsermächtigung zu begleichen, was sich ausdrücklich aus § 21 Absatz 7 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) ergibt. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass eine solche Regelung in der Gemeinschaft

Mittwoch, 12. November 2025

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