Eine Wohnung darf nicht als Praxis genutzt werden, wenn die anderen Eigentümer der Immobilie damit nicht einverstanden sind. Denn die gewerbliche Nutzung stört die anderen Bewohner des Gebäudes mehr als die Nutzung der Räume zum Wohnen. Über dieses Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Az.: 2-1
Dieser Artikel (ID: 829362) ist am 04.09.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).