Ryanair: Urteil zu Flugverspätungen – erneuter Streik

von Redaktion

Verspätete Passagiere des Billigfliegers Ryanair dürfen in Deutschland ihre Erstattungsansprüche an Flugrechtsportale abtreten. Das geht aus einem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Nürnberg hervor, das gegenteilige Bestimmungen in den Ryanair-Geschäftsbedingungen für rechtswidrig erklärt hat. Die Iren haben laut Mitteilung der bayerischen Justiz ihre Berufung zurückgenommen, nachdem das Landgericht Nürnberg seine Zustimmung zum Urteil der ersten Instanz hatte erkennen lassen.

Erstritten hat das Urteil der Hamburger Fluggast-Sofortentschädiger EUflight.de, der regelmäßig mögliche Entschädigungsansprüche von Passagieren ankauft und dann auf eigene Rechnung durchsetzt. Andere Portale vertreten gegen eine pauschale Provision die Passagiere gegenüber den Fluggesellschaften.

Zunächst hatte Ryanair in den AGB eine Abtretung von Ansprüchen etwa nach Verspätungen komplett untersagt. Nachdem diese Klausel vor deutschen Gerichten nicht standgehalten hatte, sollten Übertragungen laut geänderten AGB nur an andere natürliche Personen möglich sein, die ebenfalls den verspäteten Flug genutzt hatten.

Wie ebenfalls gestern bekannt wurde, wird bei Ryanair wird erneut gestreikt. Der Billigflieger annulliert deshalb an diesem Freitag 190 Flüge. Betroffen seien 30 000 Kunden, teilte das Unternehmen mit. Grund ist ein in sechs europäischen Ländern angekündigter Streik der Flugbegleiter von Ryanair – darunter auch in Deutschland. Betroffene Passagiere wurden laut Airline benachrichtigt.  dpa/afp

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