LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Aktien: Gewinne und Verluste verrechnen
Reiner G: 2006 hatte ich einen fünfstelligen Verlust mit Aktienoptionen. Einen Teil davon konnte ich 2013 mit Gewinnen steuerlich geltend machen. Übrig bleibt aber immer noch ein fünfstelliger Betrag als Verlustvortrag. Im vergangenen Jahr habe ich Gewinne gemacht, die ich nun steuerlich geltend machen wollte. Das Finanzamt teilte mir aber mit, dass diese zu den sogenannten Altverlusten zählen und nur noch mit privaten Veräußerungsgeschäften (Immobilien) verrechnet werden können. Dagegen wurde bereits vor dem Verfassungsgericht geklagt und entschieden, dass diese Regelung verfassungsgemäß ist. Dabei wurde festgestellt, dass die zugrunde liegenden Normen nicht dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) widersprechen. Dem kann ich nicht zustimmen. Habe ich noch die Möglichkeit, gegen das Urteil zu klagen? Begründung: Mit meinen Verlusten 2006 habe ich fast mein ganzes Erspartes verloren. Ich hatte danach gar nicht die Möglichkeit, meine Verluste mit Gewinnen auszugleichen, weil ich kein Geld mehr zum Anlegen hatte.
Mit Einführung der Abgeltungssteuer wurde zum 1. Januar 2009 eine Änderung des Besteuerungsregimes für Kapitalerträge vorgenommen. Dies hatte auch Auswirkungen auf die Möglichkeit der Verrechnung von Verlusten aus sogenannten privaten Veräußerungsgeschäften mit Wertpapieren: Einkünfte aus der Veräuß