LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Vermächtnisse sind ein guter Weg

Wolfgang K.: „Für meinen Todesfall habe ich Folgendes vorgesehen: Meine Ehefrau soll die Hälfte der Erbmasse bekommen, unsere drei Kinder die übrige Hälfte. Irgendwie ist mit dieser Regelung niemand richtig zufrieden. Bei der Erbmasse handelt es sich lediglich um das Familienhaus und einen Geldbetrag. Wir haben jetzt überlegt, ob es besser wäre, wenn meine Frau Alleinerbin wird, belastet mit drei Vermächtnissen zugunsten unserer Kinder in Höhe des gesetzlichen Erbteils. Wir wollen natürlich unnötig hohe Steuern vermeiden. Unser Geldvermögen liegt auf einem gemeinsamen Konto. Wäre das Geld mit vollem Betrag als Erbmasse anzusehen oder nur zur Hälfte, weil die andere Hälfte ja schon meiner Frau gehört?“

Ihr bisheriges Testament entspricht der gesetzlichen Erbfolge. Dadurch entsteht zwischen Ehefrau und den drei Kindern eine Erbengemeinschaft; jeder Miterbe ist an jedem Nachlassgegenstand mit seiner Quote beteiligt, was umgekehrt bedeutet, dass kein Miterbe ohne die anderen Miterben über Gegenstände

Montag, 19. Januar 2026

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