STEUERN

Freibeträge für 2019 beantragen

von Redaktion

Viele Ausgaben können die Steuerlast senken: Werbungskosten für einen langen Arbeitsweg oder eine Fortbildung, Sonderausgaben wie Unterhaltsleistungen an den Ex-Partner oder auch außergewöhnliche Belastungen zum Beispiel für Krankheitskosten. Wenn Arbeitnehmer nicht bis zum Steuerbescheid warten wollen, um davon zu profitieren, können sie einen Freibetrag beantragen – dann gibt es gleich ein höheres Nettogehalt, erläutert der Bund der Steuerzahler. Der Fiskus berücksichtigt über die Freibeträge die Ausgaben bereits beim monatlichen Lohnsteuerauszug. Voraussetzung dafür ist, dass die Aufwendungen mehr als 600 Euro im Jahr betragen. Die Werbungskosten müssen bei mehr als 1000 Euro liegen, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag also übersteigen. Der Freibetrag gilt zwei Jahre lang.

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