Die UniCredit Bank AG, München, ist eine deutsche Bank nach deutschem Recht. Zuständig für die Aufsicht ist die Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Die Einlagen sind durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken geschützt. Der Schutz dieser gesetzlichen Einlagensicherung beträgt pro Anleger 100 000 Euro.
Außerdem ist das Institut zusätzlich Mitglied im Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Der Schutzumfang beträgt 3 273 000 000 Euro (Stand 31. Oktober 2018). Jeder Schutz ist natürlich nur so gut wie der, der für die Sicherheit bürgt. Im Fall vieler Bankenpleiten gleichzeitig stellt sich die Frage, ob der Einlagensicherungsfonds der privaten Banken leistungsfähig bleibt. Wenn das Mutterinstitut in die Insolvenz rutschen würde, hätte das zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen. Erst wenn die UniCredit AG München insolvent wäre, würden die oben genannten Sicherheitsmechanismen greifen. Natürlich kann man sich fragen, ob Sie dort über 100 000 Euro (bei Gemeinschaftskonten 200 000 Euro) anlegen möchten. Eine Umverteilung würde schon alleine deshalb Sinn machen, da Sie derzeit vermutlich keine Zinsen erhalten. Auf dem Girokonto sollte grundsätzlich wenig Vermögen liegen, die Notfallreserve gehört auf ein verzinstes Tagesgeldkonto. Die Pleite italienischer Banken würde deutsche Banken und Sparkassen nicht direkt berühren. Nicht auszuschließen sind aber Domino-Effekte in Europa, wenn Großbanken von einer Insolvenz bedroht sind.