Zunächst wird die monatliche Belastungsgrenze mal zwölf gerechnet. So bekommt man die jährliche Belastungsgrenze. Dieser Betrag wird mit 100 Prozent multipliziert. Das Ergebnis teilt man anschließend durch die Summe von Nominalzinssatz und Tilgungssatz in Prozent. Das Endergebnis entspricht der maxi
Dieser Artikel (ID: 920802) ist am 13.11.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).