Mieter müssen ihrem Vermieter eine Kaution zahlen. Die Höhe des Betrages darf maximal drei Monatsmieten entsprechen. In der Regel muss die Kaution verzinst werden. Steht also in einem Mietvertrag, dass die Kaution nicht zu verzinsen ist, ist diese Klausel unwirksam, erklärt der Deutsche Mieterbund u
Dieser Artikel (ID: 920805) ist am 13.11.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).