Die Berechnung der maximalen Darlehenssumme

von Redaktion

Zunächst wird die monatliche Belastungsgrenze mal zwölf gerechnet. So bekommt man die jährliche Belastungsgrenze. Dieser Betrag wird mit 100 Prozent multipliziert. Das Ergebnis teilt man anschließend durch die Summe von Nominalzinssatz und Tilgungssatz in Prozent. Das Endergebnis entspricht der maximalen Darlehenssumme, die nach Formel der Verbraucherzentrale empfohlen wird. Beispiel: Der Hauskäufer hat errechnet, dass ihm monatlich 1500 Euro zur Verfügung stehen, nach Abzug aller Kosten und unter Berücksichtigung, dass er Rücklagen bildet, aber künftig keine Miete mehr bezahlt. Seine jährliche Belastungsgrenze wäre demnach das Zwölffache, also 18 000 Euro. Die Bank bietet ihm einen Kredit zu vier Prozent an und der Käufer möchte eine Tilgung von vier Prozent (die Verbraucherzentrale rät zu mindestens drei Prozent). Unter dem Bruchstrich ergeben sich acht Prozent. 18 000 mal 100 Prozent durch acht Prozent ergeben 225 000 Euro. Eine Tilgung von nur einem Prozent würde nach der Formel eine maximale Darlehenssumme von 360 000 Euro ermöglichen. Allerdings wäre die Laufzeit wesentlich länger und somit der Kredit erheblich teurer. ew

Artikel 5 von 7