Bei der gesetzlichen Erbfolge – wenn es, wie Sie richtig sagen, kein Testament gibt – gilt unter anderem das sogenannte Parentelsystem. Danach werden die Verwandten des Erblassers in verschiedene Ordnungen eingeteilt. Zu einer Ordnung gehören diejenigen, die von der Person abstammen. Ihr Mann, seine Schwester und die Neffen sind alle Abkömmlinge der Eltern der verstorbenen Schwester und gehören somit der zweiten Ordnung an. Innerhalb dieser zweiten Ordnung gilt des Weiteren das Prinzip der Erbfolge nach Stämmen: Danach treten an die Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Abkömmlings seine Abkömmlinge. Das bedeutet hier, dass die Neffen an die Stelle der vorverstorbenen Geschwister treten. Gab es beispielsweise drei weitere vorverstorbene Geschwister mit je einem Sohn (Ihre Schilderung ist hier nicht eindeutig), erbt jeder Stamm (also Ihr Mann, dessen Schwester und jeder Neffe) je ein Fünftel. Sind die drei Neffen hingegen die Kinder von zwei vorverstorbenen Geschwistern, erben Ihr Mann und dessen Schwester je ein Viertel. Hatte ein Geschwister nur ein Kind, erhält dieses ebenfalls ein Viertel und die beiden übrigen Neffen teilen sich das verbliebene Viertel ihres Stammes – erben also je ein Achtel.