Dürfen Arbeitslose einfach verreisen, wenn ihnen danach ist? „Nein“, sagt Roland Gross, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Leipzig. „Arbeitslose müssen sich immer bei der Arbeitsagentur abmelden, wenn sie Urlaub planen.“ Dazu müssen Arbeitslose eine sogenannte Ortsabwesenheit beantragen und von der Arbeitsagentur genehmigen lassen. Das funktioniert telefonisch oder online. Wer sich vorher die Zustimmung der Arbeitsagentur einholt, dem stehen bis zu drei Wochen Urlaub pro Kalenderjahr zu. Es kann jedoch sein, dass die Arbeitsagentur in der Zeit kurzfristig ein passendes Angebot oder Vorstellungsgespräch vermitteln möchte. Solche Termine gehen vor. Die Agentur kann den Urlaub verweigern.