RECHT

Aufschlüsselung der Nebenkosten

von Redaktion

Mieter können bestimmte Posten ihrer Betriebskostenabrechnung steuerlich geltend machen. Deshalb müssen Vermieter die Ausgaben auch entsprechend aufschlüsseln, stellte das Amtsgericht Chemnitz fest (Az.: 20 C 168/18), wie die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ (11/2018) des Deutschen Mieterbundes (DMB) berichtet. Diese Auflistung muss dem Mieter kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

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