Ab 1. Januar 2019 bekommen Mütter und Väter für vor 1992 geborene Kinder für jedes Kind ein halbes Jahr Erziehungszeit zusätzlich bei der Rente angerechnet. Wer ab Januar 2019 oder später neu in Rente geht, erhält die neue Mütterrente bereits von der ersten Rentenzahlung an und wird hierüber im Rentenbescheid informiert. Für Mütter und Väter, deren Rente vorher begonnen hat, erfolgt die zusätzliche Zahlung automatisch bis Mitte nächsten Jahres. Für die Zeit ab 1. Januar 2019 erhalten die Betroffenen eine Nachzahlung. Darüber informiert die Rentenversicherung in einem gesonderten Bescheid.
Versicherte, die noch keine Rente beziehen, aber vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, erhalten über die Anerkennung weiterer Erziehungszeiten ebenfalls automatisch einen Bescheid von der Rentenversicherung.
Mütter und Väter, die bereits eine Rente beziehen, erhalten die neue Leistung automatisch und müssen keinen gesonderten Antrag stellen. Dies gilt auch für Hinterbliebenenrenten, bei denen Kindererziehungszeiten berücksichtigt wurden. Eine Ausnahme bilden Adoptiv- und Pflegeeltern: Können sie die neue Mütterrente beanspruchen, müssen sie diese bei ihrem Rentenversicherungsträger formlos beantragen.