Wer ein Stipendium von einer gemeinnützigen Einrichtung erhält, braucht die Einnahmen meist nicht zu versteuern. Ob der Stipendiat Einkommensteuern für die Förderung zahlen muss, hängt aber von der Ausgestaltung des Förderprogramms ab, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Eine Voraussetzung für die Steuerfreiheit: Die Förderung wird von einer öffentlichen Einrichtung wie zum Beispiel einer gemeinnützigen Stiftung oder einem Verein gezahlt. Das Stipendium muss zudem der Forschungsförderung beziehungsweise der wissenschaftlichen und künstlerischen Aus- oder Fortbildung dienen. Außerdem darf die Stipendienzahlungen nicht höher ausfallen als zur Erfüllung des Forschungszweckes notwendig. Der Stipendiat darf nicht zu einer bestimmten Gegenleistung oder Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet werden.