REISERECHT

Gepäckkosten müssen klar sein

von Redaktion

Ein Online-Flugvermittler muss die Extrakosten für Aufgabegepäck vor der Buchung anzeigen – auch wenn der Nutzer die Gepäckaufgabe nicht auf dem Portal, sondern nur bei der Airline hinzubuchen kann. Das entschied jüngst das Oberlandesgericht Dresden (Aktenzeichen: 14 U 751/18). Verbraucher müssen in der Lage sein, die Preise für Flugtickets effektiv vergleichen zu können. Die Mitnahme auch von größeren Gepäckstücken und nicht nur von Handgepäck sei für viele Fluggäste von wesentlicher Bedeutung. Gerade bei Billigflügen koste das Hinzubuchen von Gepäck teils genauso viel wie der Flug selbst.

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