Für ihre Januar-Ausgabe hat die Zeitschrift „Finanztest“ Kreuzfahrten unter die Lupe genommen. Hier die wichtigsten Punkte:
Pauschalreisen
Neue Vorteile für Kreuzfahrtpassagiere: Schiffsreisen von Veranstaltern aus der Europäischen Union fallen unter das EU-Pauschalreiserecht. Das ist ein Riesenvorteil für die Passagiere: Bei Reisemängeln können sie nachträglich bis zu zwei Jahre nach Ende der Reise den Preis mindern. In besonderen Fällen haben sie ein Anrecht auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude. Sogar für mehrtägige Trips mit einer Fähre und für Rundreisen auf einem Frachtschiff gilt das EU-Pauschalreiserecht.
Reisemängel
Die Kabine ist zu eng, die Toiletten sind schmutzig, Schiffsmotoren dröhnen so laut, dass an Schlaf nicht zu denken ist, das Essen schmeckt nicht. Missstände melden Pauschalurlauber am besten sofort dem Veranstalter, denn er muss die Chance haben, nachzubessern und Fehler zu beheben. Weisen Reisende berechtigte Mängel an ihrer Kabine nach, sollte der Veranstalter ihnen eine neue zuweisen. Klappt das nicht, können Kreuzfahrer im Nachhinein eine Minderung des Reisepreises durchsetzen. Richter sprachen einem Kläger 15 Prozent des Reisepreises zu, weil er vom Bullauge seiner Kabine nicht wie gebucht aufs Meer blickte, sondern auf eine Schiffswand. Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (SÖP) hilft. Sie bietet seit März 2019 auch Schlichtung im Pauschalreiserecht an und ist zum Beispiel auch bei Mängeln in der Unterbringung Ansprechpartner.
Anreise
Gleich mitbuchen oder selbst organisieren? Das ist die Frage, die sich viele Schiffsreisende stellen, wenn es um den Weg zum Hafen geht, von dem ihr Schiff ablegt. Wenn Urlauber auf eigene Faust mit Flugzeug, Auto oder Bahn anreisen, können sie in vielen Fällen eine Menge Geld sparen. Manchmal ist die selbst organisierte Anfahrt auch bequemer – etwa wenn Veranstalter nur Flüge mit langen Umsteigezeiten anbieten. Wer seine Anreise selbst organisiert, trägt aber das Risiko, falls sie schiefgeht. Buchen die Urlauber den Transport dagegen beim Veranstalter, ist dieser verantwortlich dafür, dass sie pünktlich an Bord kommen. Klappt das nicht und sie verpassen die Abfahrt, muss er die Anschlussreise zum Schiff organisieren, sodass sie später an Bord können.
Routenänderungen
Der Landgang in St. Petersburg sollte der Höhepunkt der Reise sein, doch das Schiff steuert den Hafen nicht an – manche Kreuzfahrt weicht von ihrer geplanten Route ab. Ändert der Veranstalter die Tour vorab erheblich oder verschiebt er das Datum, dann können Kreuzfahrer zurücktreten. Fällt ein geplanter Landgang aus, können sie im Nachhinein den Reisepreis mindern, wenn der Veranstalter schuld daran ist – beispielsweise, weil das Schiff kaputt war.
Sind Unwetter, hoher Wellengang oder politische Unruhen Ursache für die Änderung der Route, gehen Passagiere leer aus. Grundsätzlich können sie die Reisepreise meist nur für denjenigen Tag mindern, an dem der Landgang ausgefallen ist.
Flaggenrecht
Aktuell fährt kein einziges Hochsee-Kreuzfahrtschiff unter deutscher Flagge. Aida und Costa sind unter der Flagge Italiens unterwegs, Tui unter maltesischer und MSC unter panamaischer sowie unter maltesischer Flagge. Das hat unter anderem Einfluss auf die Steuern, die eine Reederei zahlt, und für die Arbeitsbedingungen der Crew.
Ein Vorteil für deutsche Kreuzfahrtpassagiere: Sie können auf hoher See rechtsgültig heiraten, wenn ein Schiff unter der Flagge Maltas, der Bermudas oder der Bahamas fährt. Interessierte müssen Formalien beachten und sollten sich vorher gut informieren. So müssen zum Beispiel im Ausland oft Ehefähigkeitszeugnisse vorgelegt werden.
Versicherungen
Wichtig ist, dass Reisende vor der Kreuzfahrt ihren Versicherungsschutz überprüfen. Die Auslandskrankenversicherung ist laut „Finanztest“ ein Muss bei Urlaub außerhalb Deutschlands. Sie übernimmt Kosten für notwendige Behandlungen und Krankentransporte. Sehr guten Schutz gibt es bereits ab knapp 8 Euro im Jahr. Eine Reiserücktrittsversicherung kann sinnvoll sein, wenn Passagiere eine teure Kreuzfahrt gebucht haben. Sie erstattet Kosten, wenn sie vor der Abfahrt schwer erkranken oder ein anderer versicherter Vorfall eintritt und sie nicht reisen können. Eine Reiseabbruchversicherung zahlt, wenn es notwendig wird, die Reise abzubrechen, zu unterbrechen oder zu verlängern. Die Stiftung Warentest empfiehlt Kombitarife, die Reise–rücktritt- und -abbruchversicherungen enthalten (test.de/reiseruecktritt). Kreuzfahrer sollten darauf achten, dass auch vorab gebuchte Landausflüge oder Tauchgänge mit der Versicherungssumme abgedeckt sind.
Versicherungspakete
Versicherer und Kreuzfahrtunternehmen bieten zudem spezielle Versicherungspakete für Kreuzfahrten an. Sie enthalten meist Auslandsreisekranken- und Reiserücktrittsversicherungen. Das Besondere an den Paketen ist der enthaltene Verspätungsschutz, der sinnvoll sein kann, wenn Kreuzfahrer auf eigene Faust zum Hafen reisen. Die Versicherer erstatten zwischen 800 und 1500 Euro pro Person für die Anschlussreise zum verpassten Schiff, wenn sich die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als zwei Stunden verzögert. Bei der Anfahrt mit dem Auto greift der Schutz nicht.
Mitunter sind auch Seekrankheitsversicherungen, Gepäckversicherungen, Haftpflichtversicherungen und Unfallversicherungen in den Kreuzfahrt-Versicherungspaketen enthalten. „Finanztest“ hat die Pakete zum ersten Mal untersucht. Das Fazit: Die meisten bieten soliden Schutz – mit den Einzelpolicen, die in den jüngsten Tests gut oder sehr gut bewertet wurden, fahren Kreuzfahrer aber in der Regel besser. Für sehr günstige oder teuere Seereisen lohnen die Spezialpakete jedoch in einigen Fällen – für Senioren, da sie keinen Alterszuschlag zahlen müssen. Eine Übersicht der Tarife finden Interessierte kostenlos unter test.de/pdf-kreuzfahrtpolicen.
Mobilfunk
Ein WhatsApp-Filmchen auf der Kreuzfahrt angeschaut – 60 Euro! 470 Megabyte Daten auf der Fähre beim Surfen verbraucht – Handyrechnung über 12 000 Euro! Solche Geschichten über horrende Mobilfunkkosten nach Kreuzfahrten sind nicht erfunden. Auf hoher See bauen Schiffe ein eigenes Mobilfunknetz auf, das mit einem teuren Satellitennetz verbunden ist. „Finanztest“ hat die Mobilfunktarife der Kreuzfahrtunternehmen Aida Cruises, Costa Crociere, MSC Kreuzfahrten und Tui Cruises angesehen und bei den Netzbetreibern Telefónica, Telekom und Vodafone gefragt, was es kostet, das Smartphone auf See zu nutzen. Das Fazit der Experten: In vielen Fällen ist es günstiger, ein Daten- oder Mobilfunkpaket bei den Kreuzfahrtanbietern zu buchen. Telefonieren und Surfen bleibt auf diese Weise zwar teuer, die Kosten sind aber besser kalkulierbar. Übrigens: Das Smartphone kann auf See auch hohe Kosten verursachen, wenn gar nicht telefoniert oder gesurft wird. Am besten man versetzt das Handy in den Flugmodus, bevor es an Bord geht.