Wer einen Mietvertrag unterschreibt, sollte auf Klauseln zum Energieversorger achten. Verbraucherschützer haben aktuell mehrere Fälle beobachtet, bei denen Mieter mit ihrer Unterschrift auch gleich einen Vertrag mit einem Energielieferanten abgeschlossen haben. So hätten mehrere Vermietergesellschaf
Dieser Artikel (ID: 944209) ist am 18.12.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 33), Wasserburger Zeitung (Seite 33), Mangfall-Bote (Seite 33), Chiemgau-Zeitung (Seite 33), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 33), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 33), Neumarkter Anzeiger (Seite 33).