Ohne Zustimmung des Vermieters oder Verwalters dürfen Mieter Pflanzen nicht im Treppenhaus überwintern. Darauf weist der Verband „Haus & Grund hin. Der Vermieter ist nämlich verpflichtet, Flur und Treppen verkehrssicher zu halten. Er darf dafür auch die Nutzung der Gemeinschaftsflächen einschränken.
Dieser Artikel (ID: 944206) ist am 18.12.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 33), Wasserburger Zeitung (Seite 33), Mangfall-Bote (Seite 33), Chiemgau-Zeitung (Seite 33), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 33), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 33), Neumarkter Anzeiger (Seite 33).