Neues Verpackungsgesetz ab 2019

von Redaktion

Zum 1. Januar 2019 tritt ein neues Verpackungsgesetz in Kraft. Es ist ein Kompromiss, der Umweltschützer enttäuscht hat. Mehrweg-Einweg-Schilder: Supermärkte und andere Läden müssen an Getränkeregalen künftig gut lesbare Schilder mit den Hinweisen „Mehrweg“ und „Einweg“ anbringen, das gilt aber nur für Einweg-Getränke mit Pfandpflicht.

Mehr Pfand: Für Einweg-Verpackungen mit Frucht- und Gemüse-Nektaren mit Kohlensäure – etwa Apfelschorlen aus Nektar – und Mischgetränke mit Molkeanteil von mehr als 50 Prozent werden künftig 25 Cent Pfand fällig.

Online-Handel: Das Gesetz stellt klar, dass ausdrücklich auch Online-Händler ihre Verpackungen registrieren lassen und dafür Lizenzgebühren zahlen müssen. Das gilt auch für Umverpackungen.

Mehr Recycling: Die Recyclingquoten werden in zwei Schritten 2019 und 2022 angehoben. Für Glas, Altpapier, Eisenmetalle und Alu steigen sie von 60 bis 75 auf 90 Prozent bis 2022, für Getränkekartons von 60 auf 80 Prozent und für Kunststoffe von 36 auf 63 Prozent.

Umweltfreundlichere Verpackungen: Recycling-Unternehmen wie der Grüne Punkt und die anderen Dualen Systeme finanzieren sich über Lizenzgebühren, die ihnen die „Inverkehrbringer“ von Verpackungen zahlen. Von jetzt an müssen sie für umweltfreundliche, gut recycelbare Verpackungen geringere Gebühren verlangen, um diese zu fördern. Die genaue Gestaltung ist Sache der Unternehmen.

Mehr Kontrolle: Eine Zentrale Stelle ist künftig dafür zuständig, das System zu kontrollieren. Wer Verpackungen auf den Markt bringt, muss sich dort registrieren. Das Register ist öffentlich, so können sich Konkurrenten gegenseitig im Blick haben.

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