MIETRECHT

Pflanzen im Treppenhaus

von Redaktion

Ohne Zustimmung des Vermieters oder Verwalters dürfen Mieter Pflanzen nicht im Treppenhaus überwintern. Darauf weist der Verband „Haus & Grund hin. Der Vermieter ist nämlich verpflichtet, Flur und Treppen verkehrssicher zu halten. Er darf dafür auch die Nutzung der Gemeinschaftsflächen einschränken. Auch wenn die Genehmigung vorliegt, dürfen die Pflanzgefäße jedoch nicht die Fluchtwege versperren. Die Bauordnungen der Länder enthalten dazu unterschiedliche Vorschriften.

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