Der größte Knackpunkt beim Betreuten Wohnen ist die Betreuung. Das hat Gisela Rohmann, Pflegeexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, schon oft erlebt. Senioren sind in eine Einrichtung des Betreuten Wohnens gezogen und vermissen dann die persönliche Betreuung. „Damit hat Betreutes Wohnen aber nichts zu tun“, sagt die Expertin. „Beim Betreuten Wohnen werden praktische Serviceleistungen angeboten, die zu bezahlen sind.“ Das sei vielen nicht klar.
Wer erwägt, in Betreutes Wohnen umzuziehen, sollte sich beraten lassen. Anlaufstellen können lokale Alten- und Servicezentren sein. Die Pflegestützpunkte der Pflegekassen beraten zu geeigneten Wohnformen (die Pflegekasse vermittelt Adressen). In Bayern kann man sich an die Bayerische Stiftung für Qualität im Betreuten Wohnen wenden (Internet www.stiftung-betreutes-wohnen.de, Adresse: Barbarossastraße 19, 81677 München, Telefon: 089/47 08 70 11).
Konzept
Beim Betreuten Wohnen – auch Wohnen mit Service oder Seniorenwohnen genannt – leben Senioren eigenständig in Wohnungen. Inklusive ist meist eine Basisversorgung, zu der ein Hausnotruf gehört, oft auch ein Hausmeisterdienst und ein fester Ansprechpartner, der Hilfeleistungen vermittelt. Die Bewohner können außerdem gegen Entgelt Wahlleistungen wie einen Mahlzeitenservice hinzubuchen, hauswirtschaftliche Dienste oder auch ambulante Pflege. Solche Wohnkonzepte gibt es in unterschiedlichsten Varianten, etwa als eigenständige Komplexe inmitten eines Siedlungsgebietes oder sie sind an ein Alten- und Pflegeheim angegliedert. Das Angebot richtet sich eher an Senioren, die sich selbstständig versorgen können.
Verträge
Bewohner schließen einen möglichst unbefristeten Mietvertrag ab sowie einen Dienstvertrag, der die Basisversorgung regelt. Beide Verträge sind meist verknüpft und nicht einzeln zu kündigen.
Im Mietvertrag sollte im Idealfall bei Pflegebedürftigkeit zu kündigen sein. Alle Kosten und Nebenkosten müssen aufgeschlüsselt sein, man sollte auch darauf achten, wie die Kosten für Gemeinschaftsräume berechnet werden. Im Dienstvertrag müssen die Grundleistungen wie Hausnotruf und Hausmeisterdienst genau beschrieben sein. Wichtig ist auch der zeitliche Umfang, also an wie vielen Wochentagen von wann bis wann eine Leistung abrufbar ist. Mit pauschalen Formulierungen wie „umfassend“ oder „angemessen“ sollte man sich nicht zufriedengeben.
Über weitere, separate Verträge sollten die Wahlleistungen zu vereinbaren sein. „Die Leistungen sollten nach Bedarf gewählt werden können und auch wieder zu kündigen sein“, rät Rohmann.
Qualität
Betreutes Wohnen ist kein gesetzlich geschützter Begriff, verbindliche Standards gibt es nicht. Wichtig ist, dass die Wohnungen barrierefrei sind, die entsprechende DIN-Norm 18040-2 gehört in den Mietvertrag. Ferner sollte im Dienstvertrag genau beschrieben werden, in welchem Umfang Leistungen abrufbar sind, zu welchen Zeiten sie zur Verfügung stehen und was sie kosten. Das gilt auch für die Wahlleistungen. Ferner legt die DIN-Norm 77800 Mindestanforderungen fest. Rohmann rät Interessenten, vor dem Einzug genau zu schauen, welche Leistungen im Vertrag zugesichert werden, anstatt sich von Werbeaussagen oder Versprechen in Prospekten beeindrucken zu lassen.
Kosten
Beim Betreuten Wohnen fällt eine Miete an, plus eine Pauschale für die Grundversorgung sowie Kosten für Wahlleistungen. Die Miete orientiert sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete, ein Aufschlag für Barrierefreiheit ist einzurechnen. Für die Grundversorgung fallen oft zwischen 60 und 150 Euro an, es gibt aber auch günstigere und weitaus teurere Angebote. Grundsätzlich bestehen keine einheitlichen oder festgeschriebenen Preise, die für Betreutes Wohnen berechnet werden.
Finanzierung
Die Kosten für Betreutes Wohnen müssen Senioren in der Regel selbst tragen. „Interessenten sollten genau durchkalkulieren, ob sie sich die Anlage auch leisten können, wenn sie später noch Wahlleistungen hinzubuchen müssen“, rät Rohmann. Bei Pflegebedürftigkeit können Betroffene Leistungen der Pflegekasse für einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Auch der Entlastungsbetrag, der zum Beispiel für hauswirtschaftliche Dienste eingesetzt werden kann, kommt infrage.
Mehr Informationen
zum Thema gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 51 (1 Minute = 0,62 Euro/6 Seiten) bis 25. Januar. Das Fax-Gerät auf „Polling“ oder „Sendeabruf“ stellen, Fax-Service-Nummer wählen und Starttaste drücken. Kein Fax? Dann senden Sie einen mit 0,85 Euro frankierten Rückumschlag plus 1,45 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Betreutes Wohnen“ an: Versandservice, Lerchenstr. 8, 86938 Schondorf.