Eingeschneit: Kein Lohn für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die wegen der Wetterverhältnisse nicht rechtzeitig aus dem Winterurlaub zurückkommen, etwa weil sie aufgrund gesperrter Straßen im Skiort festsitzen, müssen mit Lohnkürzungen rechnen. Beschäftigte fehlen dann unentschuldigt, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in K

Samstag, 20. Dezember 2025

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