Arbeitnehmer, die wegen der Wetterverhältnisse nicht rechtzeitig aus dem Winterurlaub zurückkommen, etwa weil sie aufgrund gesperrter Straßen im Skiort festsitzen, müssen mit Lohnkürzungen rechnen. Beschäftigte fehlen dann unentschuldigt, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in K
Dieser Artikel (ID: 954922) ist am 08.01.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).