LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Steuerpflicht für Rentner

Ilse B.: „Ich bin Rentnerin mit einem geringfügigen Nebeneinkommen aus selbstständiger Tätigkeit und zahle seit vielen Jahren keine Einkommensteuer mehr. Ich bekomme nur eine kleine Rückerstattung aus der Kapitalertragsteuer (über dem Freibetrag). Mein Aufwand für die Einkommensteuer-Erklärung ist enorm. Ab 2018 müsste ich einen Steuerberater beauftragen. Die Kosten dafür kann ich nicht einmal von der Steuer absetzen, da ich keine bezahle. Der Steuerberater wäre wesentlich teurer als die jährliche Rückerstattung. Was passiert schlimmstenfalls, wenn ich keine Steuererklärung mehr abgebe? Gibt es bei unterschiedlichen Einkunftsarten einen offiziellen Antrag, auf die Rückerstattung zu verzichten und dafür keine Steuererklärung zu machen, wenn ich versichere, dass sich meine Einkommensverhältnisse nicht wesentlich geändert haben? Müsste ich das jedes Jahr neu beantragen? Sind dabei Fristen zu beachten? Gibt es für die Formulierung Textbausteine?“

Zur unaufgeforderten Abgabe einer Einkommensteuererklärung sind Sie aufgrund der Regelungen im Einkommensteuergesetz verpflichtet. Welchen persönlichen Aufwand Sie hierfür haben, ist nicht maßgeblich.

Sofern Sie keine Einkommensteuererklärung einreichen, wird das Finanzamt Sie in der Regel dazu auf

Samstag, 20. Dezember 2025

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