Arbeitnehmer, die wegen der Wetterverhältnisse nicht rechtzeitig aus dem Winterurlaub zurückkommen, etwa weil sie aufgrund gesperrter Straßen im Skiort festsitzen, müssen mit Lohnkürzungen rechnen. Beschäftigte fehlen dann unentschuldigt, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. „Arbeitnehmer müssen also in Kauf nehmen, dass sie für die Tage, an denen sie nicht am Arbeitsplatz erschienen sind, auch keine Vergütung bekommen“, so die Fachanwältin. Sanktionen, wie etwa eine Abmahnung, müsse ein Arbeitnehmer in einem solchen Fall aber in der Regel nicht befürchten, da er das Zuspätkommen nicht selbst verschuldet hat. dpa