Wirtschaftlicher Nachteil reicht nicht für Kündigung
Ein Vermieter will eine Wohnung mit einer Nachbarwohnung zusammenlegen. Deshalb kündigt er einem Mieter. Sein Argument, der Fortbestand des Mietverhältnisses bedeute für ihn wirtschaftliche Nachteile. Dies reicht nicht aus, entschied das Landgericht Berlin (Az. 67 S 16/18), über das die Zeitschrift