Mieter dürfen auf eigene Kosten den Einbruchschutz erhöhen und beispielsweise einen Türspion einbauen. Nach Angaben des Eigentümerverbandes Haus & Grund gibt es dabei aber einiges zu beachten. Handelt es sich um eine normale Wohnungseingangstür, so entspricht der Einbau eines Türspions einem geringf
Dieser Artikel (ID: 959519) ist am 15.01.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).