LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wie das Familienhaus vererbt wird

Christine N.: „Meine Eltern wollen mir oder meinen beiden Kindern und mir ihr Haus vererben, in dem wir alle gemeinsam leben. Der Verkehrswert liegt bei etwa 1,2 Millionen Euro, die Wohnfläche hat über 200 Quadratmeter. Wenn Erbschaftsteuer anfallen würde, müsste ich das Haus verkaufen, was meine Eltern natürlich nicht wollen. Eine Schenkung macht wegen des hohen Alters meiner Eltern (85 und 86) wenig Sinn. Reicht es, wenn jeder der beiden mich oder auch meine Kinder und mich als Erben einsetzen und im Testament zusätzlich festsetzen, dass der jeweilige Ehepartner ein lebenslanges Wohnrecht hat?“

Die Vererbung eines Familienheims an ein Kind ist von der Erbschaftsteuer befreit, wenn das Kind die Immobilie auch zu eigenen Wohnzwecken nutzt und soweit die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht übersteigt. Bei einer Wohnfläche von mehr als 200 Quadratmetern entfällt die Steuerbefreiung für das selbs

Mittwoch, 14. Januar 2026

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