LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Sollen wir den Grundbucheintrag löschen?

Franz S.: „Wir haben unsere drei Hypothekendarlehen in Höhe von 185 000 Euro zum Jahresende getilgt. Meine Frage: Soll man die Eintragung im Grundbuch löschen lassen? Wenn ja, welche Kosten kommen auf uns zu? Ein neues Darlehen werden wir nicht benötigen. Oder kann man die Eintragung ohne Bedenken ruhen lassen?“

Bei Ihren drei „Hypothekendarlehen“ gehe ich davon aus, dass es sich – wie in solchen Fällen üblich – um Grundschulden handelt. Grundschulden hängen nämlich – im Gegensatz zu Hypotheken – nicht von dem Bestand einer Forderung (Darlehen) ab, sondern sind eigenständige (dingliche) Forderungen aus den

Mittwoch, 14. Januar 2026

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