Mehr Rente durch Pflege

von Redaktion

Für Rentner, die einen Angehörigen pflegen, aber schon die Regelaltersgrenze erreicht haben, besteht die Möglichkeit, über den Umweg „Teilrente“ die an sich versperrte Tür zum Rentenkonto wieder zu öffnen. Was verbirgt sich dahinter?

VON WOLFGANG BÜSER UND MAIK HAITMANN

Seit Inkrafttreten des Flexirentengesetzes 2017 haben auch Rentner nach Erreichen der regulären Altersgrenze die Möglichkeit, ihre Rente durch einen Job weiter zu erhöhen. Das kann durch die Zahlung eigener Beiträge im Zusammenspiel mit den vom Arbeitgeber abgeführten Rentenversicherungsbeiträgen geschehen. Insbesondere lohnt sich das für die zahlreichen Minijobber unter den Rentnern. Sie können durch einen geringen eigenen Beitrag – neben den 15 Prozent Pauschalbeitrag vom Gehalt, die der Arbeitgeber abführt – die Rente steigern.

Rentenplus durch Minijob

Dazu müssen sie lediglich 3,6 Prozent selbst aufbringen, um den gesetzlich vorgeschriebenen Beitrag von 18,6 Prozent zur Rentenversicherung zu erreichen – 3,60 Euro pro 100 Euro Monatsverdienst. Bei einem Lohn oder Gehalt in Höhe des Minijob-Höchstbetrages von 450 Euro entspricht dies einem monatlichen Beitrag von 16,20 Euro. Nach einem Jahr solcher Beitragszahlung kommt eine Rentensteigerung von gerade mal 4,50 Euro heraus, die mit den zum 1. Juli 2019 anstehenden gut dreiprozentigen Rentenerhöhungen ebenfalls leicht steigen werden.

Bei Pflege auf Teil der Rente verzichten

Zusätzlich können sich Rentner belohnen, die einen pflegebedürftigen Angehörigen oder Freund betreuen. Das Zauberwort dafür heißt: „Flexible Teilrente“. Der Einsatz (wenn er sich auch irregulär anhört): Mindestens ein Prozent der aktuellen Rentenzahlung. Soll heißen: Verzichtet der pflegende Vollrentner auf nur ein Prozent seiner Rente, so kann er – wie jede andere private Pflegeperson – die Pflegekasse der von ihm betreuten Person auffordern, für die Tätigkeit Beiträge an die Rentenversicherung abzuführen.

Dauer der Pflege und Pflegegrad entscheiden

Die Höhe des sich später daraus ergebenden Rentenanspruchs ergibt sich aus der Dauer der Pflege beziehungsweise aus dem Pflegegrad der oder des Bedürftigen. Grundsätzlich tritt diese Rentenversicherungspflicht ein, wenn die Pflegeperson eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 pflegt und dabei wenigstens zehn Stunden, verteilt auf zwei oder mehr Tage, wöchentlich tätig ist. Exemplarisch dazu drei Werte, wenn ein Jahr lang gepflegt worden ist: Bei Pflegegrad 2 erhalten Rentner in Westdeutschland 8,34 Euro zusätzlich im Monat. Bei Pflegegrad 3 sind es 13,29 Euro und bei Pflegegrad 4 sogar 21,63 Euro. Der Verzicht auf einen Prozent der Rente kann sich lohnen, da die Beiträge der Pflegekasse jeweils zum 1. Juli des Folgejahres im Rahmen der Rentenanpassung die Rente erhöhen. Wird die Pflegetätigkeit beendet, so kann der Rentner oder die Rentnerin dann wieder die Vollrente beziehen.

Bei gut 2 Euro Verzicht: 31 Euro mehr Rente

Welche Auswirkungen es haben kann, wenn Rentner noch pflegerisch tätig werden, zeigt dieses Beispiel, das besonders für Bezieher geringer Renten attraktiv ist: Verzichtet eine Rentnerin, die nur 235 Euro Monatsrente bekommt (und daneben vom Grundsicherungsamt unterstützt wird), auf ein Prozent dieser Rente, fehlen ihr pro Monat 2,35 Euro. Da sie ihren Mann mit Pflegegrad 5 betreut, steht ihr aus dieser Tätigkeit ein Rentenzuwachs von monatlich rund 31 Euro pro Jahr der Pflege zu. Das gilt für den Fall, dass sie alleine pflegt – bei einer „Kombipflege“ in Zusammenarbeit mit einem professionellen Pflegedienst gibt es Abschläge. Unterm Strich bedeutet das für die Rentnerin aber im günstigsten Fall: Ihrer Renteneinbuße von monatlich 2,35 Euro steht ein Rentenzuwachs von 31 Euro pro Monat gegenüber.

Kostenloses Service-Telefon

Die Deutsche Rentenversicherung bietet dazu ein kostenloses Service-Telefon an: 0800/1000-4800. Pflegende Rentnerinnen und Rentner, die beabsichtigen, die Möglichkeit der Rentenaufbesserung über den Umweg einer flexiblen Teilrente zu nutzen, sollten in einem ersten Schritt das Gespräch mit der Pflegekasse des Bedürftigen suchen. Und danach dann erst den Antrag auf Teilrente beim Rentenversicherer stellen.

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