LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Finanzamt kann Bescheid ändern
Arno F.: „Ich habe durch ein Vermächtnis einer Tante eine vermietete Eigentumswohnung geerbt. Ein Erbschaftsteuerbescheid wurde erstellt. Der Bescheid enthält einen Überprüfungsvorbehalt des Finanzamtes. Die fällige Erbschaftsteuer wurde bezahlt. Die Umschreibung im Grundbuchamt ist vollzogen. Wann erlischt der Überprüfungsvorbehalt des Finanzamts? Bei einem Verkauf der Wohnung würde sich derzeit ein erheblicher Gewinn ergeben. Ist dieser Gewinn zu versteuern? Wenn ja wie? Kann das Finanzamt nachträglich den Erbschaftsteuerbescheid, der vor einem halben Jahr erstellt wurde, ändern?“
Da ein Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, kann das Finanzamt den Bescheid auch nachträglich ändern. Der Vorbehalt der Nachprüfung entfällt von Gesetzes wegen mit Ablauf der Festsetzungsfrist. Diese Frist beginnt im Falle einer Erbschaftsteuer üblicherweise mit dem Ende