Kfz-Steuer: Viele Handwerker könnten draufzahlen

von Redaktion

Viele Fahrer eines Transporters erhalten derzeit geänderte Kfz-Steuerbescheide – mit einer höheren Steuer. Betroffen sind vor allem Bauhandwerker, Dienstleister oder Gartenbauunternehmer. Hintergrund: Seit 2012 werden leichte Nutzfahrzeuge wie Pkws besteuert, wenn sie der Personenbeförderung dienen. Ziel war es, die damals immer beliebter werdenden Pick-ups sowie große Geländewagen steuerlich nicht besser zu behandeln. Seit Ende 2018 gleicht der Zoll nun automationsgestützt die Angaben der Straßenverkehrsbehörden ab. Das führt in vielen Fällen dazu, dass statt der Besteuerung als Lkw eine Besteuerung als Pkw erfolgt und sich dadurch die Kfz-Steuer erhöht. Das kann auch passieren, wenn das Nutzfahrzeug tatsächlich zur Waren- oder Materialbeförderung genutzt wird. Der Bund der Steuerzahler rät, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen, wenn das Fahrzeug fälschlicherweise als Pkw besteuert wird. Dem Einspruch sollten direkt Bilder vom Innenraum des Fahrzeugs beigefügt werden, die dokumentieren, dass die Ladefläche deutlich größer ist als die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche. Hat das Fahrzeug nicht mehr als drei Sitzplätze, kann auch eine Änderung der Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsbehörde beantragt werden. Dafür ist aber ein TÜV-Gutachten erforderlich. Das ist also teurer und aufwendiger für den Bürger. Der Bund der Steuerzahler kritisiert, dass die Betroffenen über die Berichtigungsmöglichkeiten im Steuerbescheid nicht ausreichend informiert werden.  mp

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