Sozialbindung darf nicht unbegrenzt sein

Wohnungsanbieter können nicht unbegrenzt verpflichtet werden, staatlich geförderte Sozialwohnungen verbilligt anzubieten. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Freitag, dass eine unbefristete Sozialbindung unwirksam ist. Dies gelte auch dann, wenn eine Kommune einem privaten Investor für den Bau

Samstag, 8. November 2025

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