LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wenn die Enkelin kostenlos wohnt

Theo R.: „Vor einigen Jahren überließ ich meiner Enkelin in meinem Eigenheim mietfrei zwei Zimmer, Küche, Bad (60 Quadratmeter). Ich verlangte nur, dass sie sich entsprechend an den Nebenkosten beteiligt, weil sie damals noch in Ausbildung war. Mittlerweile ist ihr Freund mit eingezogen, beide verdienen gut. Ich verlange aber weiterhin keine Miete. Jetzt frage ich mich, ob ich die Umstände dem Finanzamt melden muss? Schließlich haben die beiden finanzielle Vorteile, die sie wahrscheinlich angeben müssten. Ich möchte keinen Ärger mit dem Finanzamt.“

Das Thema Ihrer Frage war in steuerrechtlichen Kreisen lange Zeit umstritten. Gerade in Ballungsräumen erreichen die von Ihnen angesprochenen finanziellen Vorteile für den kostenlos überlassenen Wohnraum pro Jahr schnell den Wert eines Kleinwagens. Würden Sie Ihrer Enkelin das Geld bar geben und wür

Samstag, 8. November 2025

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