Ein Mieter darf seine Wohnung nicht gewerblich nutzen. Das teilt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland mit und verweist auf ein Urteil des Amtsgerichts München. In dem verhandelten Fall ging es um den Betrieb einer Skiwerkstatt in einem Wohngebäude durch den Mieter (Az.: 423 C 8953/17). Nac
Dieser Artikel (ID: 981526) ist am 18.02.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).