Kein Geld für den Abiturball

Die Teilnahme am Abiturball zählt zum Privatvergnügen. Schüler, deren Eltern Hartz-4-Leistungen beziehen, haben daher keinen Anspruch auf zusätzliche finanzielle Unterstützung. Das hat das Sozialgericht in Düsseldorf entschieden (Az.: S 43 AS 2221/18). Grundsicherungsleistungen dienten der Existenzs

Samstag, 9. Mai 2026

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