Bei der Übertragung des Sorgerechts können Pflegeeltern Vorrang vor Verwandten haben, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: I-8 UF 187/17). In dem konkreten Fall wurde einer Mutter das Sorgerecht über ihre beiden Kinder entzogen. Die Familie wünschte, dass die Kinder nun bei den beiden Schwestern der Mutter aufwachsen sollten. Doch dieser Wunsch diene nicht den Interessen der Kinder, befand das Gericht. Es genüge nicht, dass den Kindern bei ihren Tanten keine weitere Gefahr drohe. Entscheidend sei vielmehr, dass die Kinder in einer vom Jugendamt ausgewählten Pflegefamilie besser aufgehoben seien als bei ihren Tanten. Denen fehle die persönliche Eignung.