Umzug beteiligen

von Redaktion

Das Finanzamt kann unter bestimmten Umständen an den Kosten für einen Umzug beteiligt werden. „Wenn der einzige Grund des Umzugs die Krankheit des Steuerpflichtigen oder eines in der Wohnung lebenden nahen Angehörigen ist, dann können Umzugskosten zu außergewöhnlichen Belastungen führen“, erklärt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Die Bandbreite der denkbaren Fälle ist groß: So kann ein krankheitsbedingter Umzug ins Pflegeheim oder aber ein Umzug ins Erdgeschoss wegen einer Gehbehinderung gegeben sein. Geltend gemacht werden können dann z. B. die Kosten für die Beförderung des Umzugsgutes, die angemessenen Fahrtkosten zu Besichtigungsterminen sowie die Umzugskostenpauschalen.  dpa

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