Online-Händler wie Amazon müssen für Verbraucher nach Ansicht eines wichtigen EU-Gutachters nicht per Telefon erreichbar sein. Die Unternehmen müssten jedoch sicherstellen, dass sie schnell erreichbar und die Kontaktinformationen verständlich einsehbar seien, befand der Generalanwalt des Europäische
Dieser Artikel (ID: 989334) ist am 01.03.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).