LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Nur Einkünfte und Ausgaben zählen

Marianne S.: „Ich bin geschieden. Für meine beiden kleinen Kinder erhalte ich vom Vater keinen Unterhalt. Vom Jugendamt bekomme ich Unterhaltsvorschuss und von der Familienkasse Kindergeld in üblicher Höhe. Ein Kindergeldzuschlag wurde mir verweigert. Ist es möglich, den nicht erhaltenen Unterhalt als Verlust steuerlich geltend zu machen?“

Leider müssen wir Sie enttäuschen. Das Steuerrecht lässt nur tatsächliche und nachweisbare Einkünfte beziehungsweise Ausgaben zu. Was Sie nicht erhalten oder bezahlt haben, können Sie leider nicht ansetzen. Der Ihnen verweigerte Kindergeldzuschlag wirkt sich daher steuerlich nicht aus. Da Sie Ihrer

Dienstag, 13. Januar 2026

30 Tage einmalig 0,99€

  • Testen Sie unser
  • ePaper einen Monat lang.
  • Jederzeit kündbar.
Jetzt testen

3 Monate für 1 einmalig nur 34,90€

  • Unser günstiger Einstieg:
  • 3 Monate lang zum Vorteilspreis lesen.
Angebot sichern

Sie interessieren sich für die gedruckte Zeitung?

Passende Angebote dazu finden Sie hier.

Abonnenten-Login Anmeldung für Abonnenten

ePaper-Zugang freischalten
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.